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Erziehungsberatungsstelle

Die Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle für den Landkreis und Stadt Ansbach

Die Eltern-, Jugend und Familienberatungsstelle ist eine Beratungseinrichtung, die allen Bewohnern des Landkreises und der Stadt Ansbach zur Verfügung steht.
Seit 1975 bietet sie allen Eltern, Kindern, Jugendlichen, Familien, Paaren wie auch Großeltern und weiteren Familienangehörigen Beratung zu erziehungsrelevanten Fragestellungen und familiären Problemen an.
 

Wissenswertes zu Erziehungsberatung

Leben mit Kindern und dabei die Beziehungen innerhalb der Familie so zu gestalten, dass sie Geborgenheit und Sicherheit vermitteln, ist eine anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe. Ein Leben als Familie erfordert von allen Beteiligten zahlreiche persönliche Fähigkeiten, ausgeprägte Flexibilität und ein nicht zu unterschätzendes Maß an Kooperation. Es ist daher ein selbstverständliches und sinnvolles Anliegen, bei Erziehungsfragen, kindlichen Entwicklungsproblemen, familiären Konflikten oder bei Trennung und Scheidung Beratung in Anspruch zu nehmen und sich vorübergehend unterstützen zu lassen.

Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle haben die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den Ratsuchenden deren Probleme zu klären und gemeinsame Lösungen für die anstehenden Fragestellungen zu erarbeiten. Mit ihren speziellen und umfangreichen Fachkenntnissen helfen die Beraterin oder Berater Kindern, Jugendlichen und Eltern, ihre individuellen oder familienbezogenen Schwierigkeiten zu bewältigen und bieten allen Familienmitgliedern auch bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ihre professionelle Hilfe an.

Die Angebote und Leistungen der Eltern-, Jugend- und Familienberatungsstelle beruhen auf § 28 des Sozialgesetzbuches VIII, das den Anspruch von Kindern, Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten auf Hilfen zur Erziehung festlegt. Somit ist „Erziehungsberatung“ ein kostenfreies Angebot der Jugendhilfe.

Im Rahmen dieses Angebotes sind als Ziele formuliert:

  • Die Förderung und Entwicklung von Kinder und Jugendlichen,
  • der Schutz des Kindeswohls,
  • die Unterstützung von Eltern und Erziehungsberechtigten bei der Erziehung
  • und die Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen und ihrer Familien.